DBV: Entscheidung zur Düngeverordnung verschieben!

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Die aktuelle Coronavirus-Krise erfordert nach Einschätzung des DBV eine deutlich andere Prioritätensetzung auch im Hinblick auf anstehende Gesetze und Auflagen für die Landwirtschaft. Daher fordert DBV-Präsident Rukwied eine Verschiebung der am 27.03.2020 im Bundesrat geplanten vorzeitigen Abstimmung über die Verschärfung der Düngeverordnung. „Der aktuelle Vorschlag ist unausgegoren und hat erhebliche fachliche Mängel.“ Zudem ist die Einhaltung des Zeitplans für die Umsetzung der Verordnung kaum möglich. „Es ist unrealistisch, dass Bund und Länder innerhalb der nächsten sechs Monate die dazu erforderlichen Schritte, geschweige denn die geplante Verwaltungsvorschrift umsetzen sowie eine Gebietsabgrenzung und Binnendifferenzierung in roten Grundwasserkörpern festlegen können“, so Rukwied. Die Folge wäre, dass nach der gegenwärtigen Verordnungsfassung fast alle Grundwasserkörper in Deutschland auf Rot gestellt würden und somit im überwiegenden Teil des Landes eine bedarfsgerechte Düngung nicht mehr möglich wäre.