DBV: Fleisch muss Fleisch bleiben

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Das EU-Parlament hat einen Gesetzentwurf abgelehnt, der vorsah, dass sich vegetarische und vegane Fleischersatzprodukte nicht mehr mit Bezeichnungen wie „Steak“, „Wurst“ oder „Burger“ schmücken dürfen. Auch ein Kompromissentwurf, der eine deutlichere Kennzeichnung der Ersatzprodukte mit dem Vermerk „ohne Fleisch“ vorschlug, fiel durch. Der DBV kritisiert dieses Votum, denn seit Jahren fordert er „Klarheit und Wahrheit“ bei Lebensmitteln. Deshalb wäre die Schaffung eines EU-Bezeichnungsschutzes für Fleisch und Wurst geboten gewesen. Es könne nicht sein, dass im Lebensmittelrecht eine Bezeichnung wie z.B. „veganes Filet“ zulässig sei, während außerhalb dieses Bereichs wie z. B. „veganes Leder“ zu Recht unzulässig sei, so der DBV.

Hingegen hatte der Europäische Gerichtshof 2017 geurteilt, dass als Milch nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für die Bezeichnungen von Milchfolgeprodukten als Käse oder Butter.