DBV: Keine Mehrbelastungen bei der Grundsteuer

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Anlässlich der Anhörung im Bundestag zum Grundsteuerreformgesetz fordert der DBV die Beibehaltung der jahrzehntelang bewährten Regelung für bäuerliche Tierhaltungskooperationen (§ 51a Bewertungsgesetz). „Tierhaltungen künftig als Gewerbebetrieb einzustufen, obwohl die erforderlichen Flächen über die beteiligten kleinen und mittleren bäuerlichen Familienbetriebe vorhanden sind, führt zu weitreichenden nachteiligen steuerlichen Konsequenzen. Wohngebäude auf den Höfen müssen weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben“, so der stellvertretende Generalsekretär Udo Hemmerling.