Der DBV wendet sich strikt gegen eine Patentierung von natürlich vorkommenden Gensequenzen im Zusammenhang mit der gesonderten Regelung für neue Züchtungstechnologien. Es gilt, das Züchtungsprivileg und die mittelständische Züchtungslandschaft in Deutschland und der EU zu erhalten. Der DBV sieht aber in der Zulassung der neuen Züchtungstechnologien bei ausschließlicher Verwendung innerhalb des Genoms einer Art eine große Chance, da dies eine Beschleunigung und Präzisionsverbesserung des Züchtungsfortschritts ermöglicht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wie zuvor bereits die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Deutsche Akademie der Wissenschaften Leopoldina, sieht hinsichtlich der Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt keine spezifischen Gefahren im Zusammenhang mit einer gezielten Mutagenese oder Cisgenese. Die EFSA schätzt sogar das Potenzial für unbeabsichtigte Wirkungen (wie z. B. Off-Target-Effekte) durch gezielte Mutagenese im Vergleich zur Transgenese oder herkömmlichen Züchtung als erheblich verringert an. Zur Gewährleistung der Wahlfreiheit braucht es eine klare Dokumentation der Züchtungsmethode des Saatguts bei Einsatz neuer Züchtungstechnologien. Der DBV tritt damit für die Wahlfreiheit der (Öko-) Erzeuger ein, fordert aber, eine mögliche Einschränkung für den Ökolandbau wissenschaftlich überprüfbar und reversibel zu halten und im EU-Öko-Fachrecht und nicht in der Zulassungsverordnung zu verankern. Ein dauerhafter Ausschluss könnte den Ökolandbau langfristig vom züchterischen Fortschritt und Zugang zu speziellen Kulturarten ausschließen. (Quelle: DBV)