DBV strikt gegen Patentierung bei neuen Züchtungstechnologien, aber für ein gesondertes Zulassungsrecht

Der DBV wendet sich strikt gegen eine Paten­tierung von natürlich vorkommenden Gen­sequenzen im Zusammenhang mit der geson­derten Regelung für neue Züchtungstechno­logien. Es gilt, das Züchtungsprivileg und die mittelständische Züchtungslandschaft in Deutschland und der EU zu erhalten. Der DBV sieht aber in der Zulassung der neuen Züch­tungstechnologien bei ausschließlicher Ver­wendung innerhalb des Genoms einer Art eine große Chance, da dies eine Beschleunigung und Präzisionsverbesserung des Züch­tungsfortschritts ermöglicht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wie zuvor bereits die Deutsche Forschungsge­meinschaft (DFG) und die Deutsche Akademie der Wissenschaften Leopoldina, sieht hin­sichtlich der Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt keine spezifischen Gefahren im Zusammenhang mit einer gezielten Mutagenese oder Cisgenese. Die EFSA schätzt sogar das Potenzial für unbeabsichtigte Wir­kungen (wie z. B. Off-Target-Effekte) durch gezielte Mutagenese im Vergleich zur Transgenese oder her­kömmlichen Züchtung als erheblich verringert an. Zur Gewährleistung der Wahlfreiheit braucht es eine klare Dokumentation der Züchtungsmethode des Saatguts bei Einsatz neuer Züchtungstechnologien. Der DBV tritt damit für die Wahlfreiheit der (Öko-) Erzeuger ein, fordert aber, eine mögliche Ein­schränkung für den Ökolandbau wissenschaft­lich überprüfbar und reversibel zu halten und im EU-Öko-Fachrecht und nicht in der Zulassungsverordnung zu verankern. Ein dauerhafter Ausschluss könnte den Ökolandbau langfristig vom züchterischen Fortschritt und Zugang zu speziellen Kulturarten ausschließen. (Quelle: DBV)