Dritte Phase der ITW mit neuem Finanzierungsmodell

Info Schwein

Die ITW hat den Start einer neuen Programmphase von 2021 bis 2023 mit einem neuen Finanzierungsmodell verkündet. Hierbei ist eine Marktlösung für die Mast und ein Übergangsfonds für Ferkelerzeuger vorgesehen.

Teilnehmende Schweinemäster erhalten zusätzlich zum Marktpreis einen Tierwohlaufpreis von 5,28 Euro pro Mastschwein. Dieser Betrag wird von der ITW definiert, ist für alle teilnehmenden Tierhalter gleich bemessen und orientiert sich an den ermittelten durchschnittlichen langfristigen Kosten, die bei der Umsetzung der Tierwohl-Kriterien entstehen. Der Tierwohl-Aufpreis wird von den Schlachtunternehmen an die Mäster entrichtet. Die Schlachtunternehmen verhandeln dann mit dem LEH oder anderen Abnehmern bilateral die erforderlichen Aufschläge für Tierwohlfleisch.

Um künftig eine geschlossene ITW-Lieferkette zu schaffen, ist ein Übergangsfonds für die Ferkelerzeugung (Sauenhaltung und Ferkelaufzucht) vorgesehen, aus dem die Tierwohl-Maßnahmen der Ferkelerzeuger honoriert werden und der vom LEH mit 2 Cent pro verkauftem Kilogramm Schweinefleisch finanziert wird. Laut ITW wird der Fonds jährlich ca. 30 Mio. Euro umfassen.
Zudem werden mit der neuen Programmphase die Kriterien vereinfacht. Der künftig geltende Kriterienkatalog entspricht weitgehend den aktuell gültigen Grundanforderungen mit Tageslichteinfall, zehn Prozent mehr Platz und umfassenden Maßnahmen zur Tiergesundheit. Allerdings werden die Kriterien „zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial“ und „Raufutter“ zu einem Kriterium zusammengefasst. Raufutter wird damit zur Pflicht. Es hat eine positive Wirkung auf die Tiergesundheit und die Darreichungsform soll die Funktion eines Beschäftigungsmaterials erfüllen.

Darüber hinaus erfolgt ab 2021 die Kennzeichnung von Schweinefleisch mit dem ITW-Prüfsiegel. Nähere Informationen finden Sie unter
https://initiative-tierwohl.de/presse/