Düngeverordnung: Öffentliches Beteiligungsverfahren in Vorbereitung

Info: Umwelt und Landwirtschaft

BMEL-Referentenentwurf enthält wenig Veränderungen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die bereits in drei Schritten seit Ende Januar 2019 an die EU-Kommission gemeldeten geplanten Änderungen der Düngeverordnung (Ende Januar http://bit.ly/2EGSEfP, Mitte Juni http://bit.ly/2M6378D und Ende September http://bit.ly/38QvktS) jetzt im Entwurf in einen Rechtstext umgesetzt. Enthalten sind auch kurze Begründungen und Folgekostenabschätzungen. Der Entwurf liegt aktuell bei anderen beteiligten Bundesministerien (u. a. Justiz) zur abschließenden Prüfung. Dieser Schritt ist erforderlich, um die vom EU-Recht vorgeschriebenen Verfahren einleiten zu können, z. B. die Beteiligung aller von der Verordnung Betroffenen nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Der behördeninterne Entwurf ist dem Landvolk bekannt, er unterscheidet sich inhaltlich nicht von den bisherigen Mitteilungen der Bundesregierung und enthält weiterhin noch Punkte ohne klare Festlegung des BMEL. Dazu gehört z. B. wie in den nitratsensiblen „roten“ Gebieten die geplanten Ausnahmen für Dauergrünland oder die Pflicht zum Zwischenfruchtanbau umgesetzt werden sollen.

Albert Schulte to Brinke als Präsident des Landvolk Niedersachsen war der erste Bauernverbandspräsident, der sich unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorgehens von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner bereits Anfang Februar 2019 mit aller Deutlichkeit öffentlich gegen mehrere völlig überzogene und fachlich kontraproduktive Vorschläge des Bundes an die EU ausgesprochen hat. Diese Kritik hat der Verband unermüdlich wiederholt, in mehreren Protestaktionen seit April 2019 deutlich gemacht und dabei viel Rückhalt auch aus der Politik bekommen.

Die Argumente wurden vielfach vom Landvolk veröffentlicht. Kurz gefasst kann die konkrete Kritik auch am Vorgehen der Bundesministerin in den vielen Meldungen des Verbandes zum Thema z. B. unter http://bit.ly/38PRBIb, http://bit.ly/38RXvsn oder http://bit.ly/2S8bC6L nachgelesen werden. Zuletzt wurde die Kritik nochmals Anfang Dezember beim Landwirtschaftsgipfel und in einem gemeinsamen Schreiben berufsständischer Verbände gegenüber Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich gemacht (http://bit.ly/2ErvkCz).

Der Verband hält an seiner Kritik unverändert fest und fordert, in Brüssel durchzusetzen, dass vor einer erneuten Änderung erst die Wirkungen aus der Umsetzung der Düngeverordnung aus 2017 ausgewertet und bewertet werden. Jetzt bereitet der Verband über den Jahreswechsel Unterlagen für die anstehenden weiteren Verfahrensschritte vor. Dazu gehört die gesetzliche Verpflichtung des BMEL, sich neben einer Verbandsbeteiligung auch mit den individuellen Einsprüchen von Landwirten auseinanderzusetzen, die von den Verschärfungen betroffen sind. Dieses Verfahren wird voraussichtlich im Januar 2020 mit etwa zweimonatiger Einspruchsfrist beginnen. Der genaue Zeitpunkt und die dafür geplante Unterstützung seiner Mitglieder durch den Verband wird rechtzeitig bekanntgemacht.

Und dann haben auch die Bundesländer über den Bundesrat noch ein gewichtiges Wort mitzureden. Hier sieht das Landvolk nicht nur die Landesregierung in Hannover in der Pflicht, sondern verlangt auch von anderen Bundesländern, dass das geäußerte große Verständnis für die Sorgen in der Landwirtschaft im Bundesrat in die Tat umgesetzt und überzogenen Verschärfungen nicht zugestimmt wird.