Düngeverordnung seit 1. Mai in Kraft

Info: Milch/Rind

Am 1. Mai 2020 ist die Düngeverordnung mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Mit Ausnahme der zusätzlichen Auflagen in den nitratsensiblen Gebieten gelten die neuen Regelungen unmittelbar, wie z.B. die neue Pflicht zur Dokumentation der tatsächlichen Düngung innerhalb von zwei Tagen. Der DBV hatte sich erneut kritisch geäußert und wird gegenüber dem BMEL unter anderem die Beantragung der Derogationsregelung in Brüssel einfordern