Info Geflügel
• Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Großbetrieben unter Nutzung verfügbarer Checklisten (https://risikoampel.uni-vechta.de/plugins.php/aisurveyplugin/ai/survey?disease_id=1)
• Umsetzung der Mindest-Biosicherheitsmaßnahmen in Kleinhaltungen (https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf), zoologischen Gärten, Tierparks und –heimen entsprechend der Geflügelpest Schutzverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/)
• Erhöhte Wachsamkeit für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel und unverzügliche Einleitung der diagnostischen Abklärung hinsichtlich HPAIV
• Überprüfung der Durchführbarkeit der in den Krisenplänen für den Seuchenfall vorgesehenen Maßnahmen und Aktualisierung der Pläne, soweit erforderlich
• Vorsicht beim Verbringen von Geflügel aus betroffenen Regionen
• Sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften, die aus betroffenen Regionen nach Deutschland verbracht werden
• Vermeidung von Personenkontakten in Geflügelbetrieben, die sich in betroffenen Regionen befinden und ggf. Einhaltung von Karenzzeiten, s.u.)
• Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde
• Intensivierung des passiven und aktiven Wildvogelmonitoring mit Schwerpunkt auf Wasser- und Greifvögeln (z.B. Totvogelbeprobungen, Kotbeprobungen an Wasservogelsammelplätzen)
• Minimierung von Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern (z.B. Abdecken von Feuerlöschteichen auf dem Betriebsgelände etc.)
• Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelbeständen auf das unerlässliche Maß; Tierärzte und andere Personen, die berufsmäßig Geflügelbestände besuchen, sollten eine Karenzzeit von mindestens 72 Stunden einhalten, nachdem sie einen Bestand betreten haben, in dem klinische Anzeichen oder Verluste darauf hindeuten, dass HPAI ausgebrochen sein könnte.
• Diagnostische Überwachung von Wassergeflügelhaltungen (z.B. tägliche Sammeltupfer von verendeten Wassergeflügel), um ein möglicherweise unerkanntes Zirkulieren von HPAIV frühzeitig festzustellen
• Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild oder deren Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, zu Geflügel
• Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln
• Die Lebensmittelorganisation der EU (European Food Safety Authority, EFSA) bietet vierteljährig einen frei zugänglichen Bericht (auf Englisch) zur Ausbrüchen bei Geflügel und Fällen bei Wildvögeln unter folgendem Link an: https://www.efsa.europa.eu/en/publications/?f%5B0%5D=sm_field_so_type%3Ascientific_report_post_11