
Rückwirkende Bedarfsmeldung für 2018/2019 in der Kritik
Am 2. Oktober ist in Niedersachsen die lange angekündigte elektronische Meldepflicht des jährlichen betrieblichen Nährstoffvergleichs und die Berechnung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphor (schlagbezogen oder auf Bewirtschaftungseinheit) in Kraft getreten. Aktuell laufen landesweit Beraterschulungen der LWK Niedersachsen für die Bedienung des Internet-Meldeportals „ENNI“. In wenigen Tagen sollen geschätzt 30.000 Betriebe durch ein Anschreiben der Landwirtschaftskammer über ihre Meldepflicht auch direkt informiert werden.
Für das Landvolk Niedersachsen und viele Berater ist es nicht nachvollziehbar, dass rückwirkend auch die in den vergangenen Monaten seit Herbst 2018 erstellten Düngebedarfsberechnungen über „ENNI“ gemeldet werden müssen. Noch gibt die LWK die Hoffnung nicht auf, frühzeitig vor Heranrücken des Fristendes, das vom Landwirtschaftsministerium auf den 31.05.2020 gelegt wurde, elektronische Schnittstellen zur direkten Datenübertragung aus der Beratersoftware für diese Meldung zur Verfügung zu stellen. Auf den Beraterschulungen wurde aber bereits mitgeteilt, dass Dokumentationen auf Papier oder z. B. in einfachen Computerprogramme, die den Landwirten von verschiedenen Anbietern u.a. auch der LWK vor wenigen Monaten noch als Hilfestellung für die Berechnung angeboten wurden, nicht automatisiert verarbeitet werden können.
Das Landvolk und viele andere Beratungsträger kritisieren, dass damit mehrere Tausend Betriebe die Einzeldaten aus ihren bereits dokumentierten Düngebedarfsermittlungen für zehntausende von Acker- und Grünlandschläge per Hand nochmals in „ENNI“ eintragen müssen. Die Forderung, die das Landvolk bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf der ENNI-Verordnung hervorgehoben hatte, bleibt daher bestehen: Das Landwirtschaftsministerium in Hannover muss die rückwirkende elektronische Meldepflicht für die Düngebedarfsermittlungen , die im Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. September 2019 erstellt wurden, sofort rückgängig machen.