Erlaubnis zur Futternutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten in Planung

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Das Bundeskabinett berät aufgrund der anhaltenden Trockenheit über eine mögliche Freigabe der ÖVF-Zwischenfrüchte zur Futternutzung. Analog zum letzten Jahr soll durch Änderung der entsprechenden Verordnungen die Nutzung der ÖVF-Zwischenfrüchte ermöglicht werden. 2018 konnten die zuständigen Behörden der Länder in Gebieten, in denen aufgrund ungünstiger Witterungsereignisse nicht genug Futter zur Verfügung stand, die Futternutzung allgemein oder im Einzelfall zulassen. Mit der Verabschiedung der Verordnungen durch den Bundesrat ist nicht vor dem 20. September zu rechnen. Die Bundesländer haben dann die Möglichkeit, die Zwischenfruchtflächen allgemein oder im Einzelfall für die Futternutzung freizugeben. Welchen Weg Niedersachsen hier einschlagen wird, ist noch nicht abzusehen. Das Landvolk wird sich für eine unbürokratische Lösung ohne Antragsstellung einsetzen.