Erleichterung bei ENNI-Meldepflicht

Foto: Jutta Klaukien

Berufsstand erreicht Bürokratieerleichterung bei ENNI

Info Umwelt Das Landvolk Niedersachsen wurde heute von der Landesdüngebehörde im Landwirtschaftsministerium darüber informiert, dass die von Landvolk, Landwirtschaftskammer und Beratungsringen vorgetragenen Bedenken gegenüber der rückwirkenden Eingabe der Düngebedarfsermittlungen für das abgelaufene Düngejahr 2019 in die elektronische Datenbank „ENNI“ berücksichtigt werden. Danach wird kurzfristig eine Alternative zur verpflichtenden Übertragung der einzelnen, für jeden Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit erfolgten Dokumentation der Düngebedarfsberechnung aus 2019 in ENNI angeboten. Betriebe, die sich diesen Mehraufwand für die nachträgliche Übertragung ersparen möchten, können im Meldeprogramm ENNI stattdessen die über alle ihre Schläge bzw. Bewirtschaftungseinheiten aufaddierte Summe als gesamtbetrieblichen Stickstoff- und Phosphatdüngebedarf in 2019 melden.

Das Meldeportal soll innerhalb der nächsten Tage entsprechend umprogrammiert werden und spätestens zum Jahresbeginn 2020 diese Möglichkeit anbieten. Für die Beratungsorganisationen wird zusätzlich als Erleichterung eine Sammelübertragung der gesamtbetrieblichen Düngebedarfe von mehreren Bertungsbetrieben angeboten. Die Alternative gilt nur für die Meldepflicht und nur für die bereits vom Betrieb dokumentierten Düngebedarfsberechnungen zum Anbau in 2019. Die kommenden schlagbezogenen Berechnungen für den Anbau zum Erntejahr 2020 und der Nährstoffvergleich für das abgelaufene Düngejahr müssen weiterhin über ENNI gemeldet werden. Bei einer Kontrolle müssen die schlagbezogenen Dokumentationen der Düngebedarfsberechnung für 2019 vorgelegt werden können. Das Landvolk Niedersachsen freut sich über den Erfolg seiner Bemühungen um eine Entschärfung des Bürokratieaufwandes durch ENNI.