EU-Industrieemissionsrichtlinie: Bundesregierung sieht noch „Diskussionsbedarf“

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Neuregelung der EU-Industrieemissionsrichtlinie geht hervor, dass hierzu noch „vertiefender Diskussionsbedarf“ besteht. Nach dem von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf würde insgesamt die Zahl der betroffenen Betriebe von bisher geschätzten 2 747 auf dann mehr als 22 000 Betriebe ansteigen. Bei den Schweinemastbetrieben würde sich deren Zahl von aktuell 1 276 auf 8 000 erhöhen; bei den Sauen- und Jungsauenbetrieben würde sich die Zahl auf etwa 1.500 erhöhen und damit verfünffachen. Beim Mastgeflügel würden dann 1 400 Betriebe erfasst, anstatt wie derzeit 862 Betriebe. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Neuregelung in der 1. Jahreshälfte 2024 abgeschlossen sein wird. Ab Inkrafttreten muss dann die Anpassung an das nationale Recht innerhalb von 18 Monaten erfolgen.

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie unter

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-905190