EU-Kommission bewegt sich beim Durchfüh­rungsrecht Öko-Tierhaltung

Info Ökolandbau

Die Kommission Abteilung Ökolandbau sieht nun doch die Veranda (Kaltscharraum) als anerkennungsfähig für die Besatzdichte an. Dazu müsse sie 24 Stunden zugänglich sein und Tierkomfort und Tierwohl gewährleisten. Temperatur und Belüftung etc. müssten dafür den Vorgaben der Öko-Basis-VO 2018/848 in Annex II, Teil II, § 1.6.1 und 1.6.3 entsprechen.
Für die Öko-Sauenhaltung kann Entwarnung gegeben werden. Die geltenden Anforderungen an die Mindest-Außenflächen bleiben wie gehabt 2,5 m2 für Ferkel führende Sauen und 1,9 m2 für Zuchtsauen ohne Ferkel.
DBV und COPA fordern weiterhin ausreichende Übergangsfristen von mindestens 10 Jahren für auslaufende Regelungen und Übergangsfristen für nationale Auslegungen. Insbesondere die Öko-Mastställe, die nach „Summenregelung“ kleinere Innenställe durch größere überdachte Auslaufflächen substi­tuieren, würden sonst bereits ab 2021 verboten sein. Die Summenregel ist eine deutsche und österreichische Auslegung. Da sie nicht EU rechtlich definiert wurde, sieht die Kommission keine Übergangsfrist vor.
Die Abstimmung über die neuen Regeln soll nun im März erfolgen. Das BMEL setzte sich zuletzt in Brüssel sehr engagiert für die ungelösten Anliegen der deutschen Öko-Tierhalter ein.