Am 21. April tritt das neue EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft und legt den Schwerpunkt auf die Prävention, Früherkennung und die Bekämpfungsmaßnahmen von Tierseuchen. Relevant ist das neue EU-Tiergesundheitsrecht für Behörden, Tierärzte als auch Landwirte, da u. a. Anzeigepflichten oder Handelsrestriktionen definiert werden. Für Landwirte sind insbesondere die Bestimmungen für 63 definierte Tierseuchen von Bedeutung, da es sich hierbei um überarbeitete Melde- und Überwachungspflichten oder regelmäßige Bestandsuntersuchungen durch den Tierarzt handelt. Der DBV setzt sich für eine Verschiebung des Anwendungsbeginns ein, da noch nicht alle Rechtsbereiche in nationales Recht umgesetzt werden konnten.