Info Schwein
Für das ab dem 01.01.2021 geltende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration stehen die Injektionsnarkose durch den Tierarzt sowie laut Ferkelbetäubungssachkundeverordnung die selbständig vom Landwirt durchzuführende Isofluran-Narkose zur Verfügung. Isofluran hat keine eigene schmerzstillende oder schmerzausschaltende Wirkung. Deshalb ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 30 Minuten vor der geplanten Inhalationsnarkose ein Schmerzmittel (Meloxicam) intramuskulär verabreicht wird.
Die DLG hat zu beiden Verfahren Merkblätter erarbeitet:
https://www.dlg.org/de/landwirtschaft/themen/tierhaltung/schwein/dlg-merkblatt-454/
https://www.dlg.org/de/landwirtschaft/themen/tierhaltung/schwein/dlg-merkblatt-453/?L=0
Wir erinnern daran, dass die Frist zur Beantragung der Förderung eines Isofluran-Gerätes bei der BLE am 30. Juni 2020 endet. Interessierte Sauenhalter sollten sich auch um die erforderlichen Schulungen bemühen.
www.lwk-niedersachsen.de Webcode: 01036858
(siehe Information vom 10.06.)