Flexdeckel von 1.000 MW ausgeschöpft

Info Bioenergie

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Deckel von 1.000 MW für den Erhalt der Flexibilitätsprämie ausgeschöpft ist. Für Betreiber von Biogasanlagen läuft nun eine Übergangsfrist bis Ende November 2020, um die Inbetrieb­nahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen und die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen. Biogas leistet in Ergänzung der fluktuierenden erneuerbaren Energien durch Vorteile wie Speicherbarkeit und Flexibilität einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele. Allerdings ist für Betreiber von Biogasanlagen nun der wirtschaftliche Anreiz entfallen, auf eine flexible Fahrweise umzustellen. Deswegen setzt sich der DBV gemeinsam mit den Bioenergieverbänden für wichtige Weiterentwicklungen im EEG ein, z. B. der Streichung oder deutlichen Erhöhung des Flexdeckels.