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Noch bis zum 1. Juli 2020 können Ferkelerzeuger bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Zuschuss für die Anschaffung eines Isofluran-Narkosegerätes beantragen. Zurzeit sollen bei der BLE bereits 400 Förderanträge eingegangen sein. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Ferkelerzeugung und Sitz in Deutschland (Nachweis über Auszug aus Hit). Gefördert werden bis zu 60 % der Gerätekosten, bzw. maximal bis zu 5.000 Euro. Je Unternehmen förderfähig sind nur Geräte, die zuvor von der DLG in Bezug auf Tierschutz, Umweltschutz und Anwendersicherheit geprüft und zertifiziert wurden. Bislang haben fünf Hersteller ihre Geräte bei der DLG zur Prüfung angemeldet, allerdings sei jedoch nicht vor Ende März mit einer Zertifizierung zu rechnen.
In einem zweiten Schritt muss der Ferkelerzeuger dann bis zum 1. September 2020 gegenüber der BLE den Kauf eines Isofluran-Gerätes belegen (Rechnung und Kontoauszug). Die Zweckbindung beträgt fünf Jahre. In dieser Zeit darf der Landwirt das geförderte Gerät nicht verkaufen und muss es nach den technischen Vorgaben des Herstellers warten. Gibt der Landwirt die Ferkelerzeugung vor Ablauf der Zweckbindungsfrist auf, kann die BLE den gezahlten Förderbetrag ganz oder teilweise zurückfordern. Anträge können online oder auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden. Weitere Details sind unter www.ble.de/ferkelnarkose verfügbar.