Info Bioenergie
Der Bundesverband BioEnergie, der Deutsche Bauernverband und die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen beklagen in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, dass die EU-KOM offensichtlich die zukünftige energiesteuerliche Förderung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse beenden will. Nach Ansicht der Verbände ist es nicht akzeptabel, dass die EU-KOM mit dem Erlass der Umweltschutzbeihilfeleitlinie (2014/C 200/01) die Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) aushebelt. Diese sieht in Art. 16 die Ermächtigung für Mitgliedstaaten vor, für Energieerzeugnisse – also auch Biokraftstoffe – eine Steuerbegünstigung bzw. Steuerbefreiung zu gewähren, wenn diese aus „Erzeugnissen“, also Anbaubiomasse wie z. B. Raps stammen. Die Haltung der EU-KOM würde dazu führen, dass künftig nur Biokraftstoffe aus Abfallölen oder Reststoffen in der Landwirtschaft steuerbegünstigt eingesetzt werden können. Stattdessen muss die bisherige Praxis, die nationalen Klimaschutzziele durch die Verwendung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft auf Grundlage einer Steuererstattung gemäß § 57 EnergieStG zu begünstigen, erhalten bleiben.