Info Bioenergie
Alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland müssen sich bis Ende Januar im Marktstammdatenregister eintragen. Während inzwischen die Daten zu zwei Mio. Anlagen vorliegen, fehlen immer noch rund 350.000 Anlagen. Bei Betreibern, die sich und ihre Anlage bis zum 31. Januar nicht registriert haben, soll der Netzbetreiber die Zahlung zurückhalten. Nach Registrierung werden die Zahlungen aber nachgezahlt. Die Eintragung ist online unter www.marktstammdatenregister.de möglich. Aufgrund der ablaufenden Frist kommt es momentan zu erhöhter Nachfrage und evtl. längeren Bearbeitungszeiten.
