Geflügelpestfälle häufen sich

Info Geflügel

In Deutschland kam es seit Februar 2020 zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest (Hochpathogenes Aviäres Influenzavirus Subtyp H5N8) in Geflügelhaltungen.

Im Februar war eine Kleinsthaltung in Baden-Württemberg betroffen, im März eine weitere Kleinsthaltung in Sachsen. Bei beiden Haltungen handelte es sich um Auslaufhaltungen, die teilweise direkten Zugang zu Gewässern hatten.

Am 20.03.2020 wurde der Ausbruch der Geflügelpest H5N8 in einem Mastputen-Elterntierbetrieb im Landkreis Aurich festgestellt. Der Betrieb liegt in einem Rastgebiet für wildlebende Wasservögel.

Am 30.03.2020 wurde in einem Mastputenbestand in Sachsen-Anhalt der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Auch hier wurde HPAIV H5N8 nachgewiesen.

Das FLI hat am 25.03.2020 aufgrund des Falles im Landkreis Aurich seine „Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland“ aktualisiert. Demnach wird ein Viruseintrag in die betroffenen Hausgeflügelbestände in Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen durch wildlebende Wasservögel als wahrscheinliche Ursache der Ausbrüche der Geflügelpest angenommen. Die Ermittlungen zum Eintrag in die Putenhaltung in Sachsen-Anhalt dauern noch an. Aufgrund der punktuellen Einträge in Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen ist es möglich, dass das Virus in lokalen Wasservogelpopulationen unerkannt zirkuliert. Das Risiko eines Eintrags von HPAIV in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte Kontakte zu Wildvögeln wird jedoch weiterhin als mäßig eingestuft.

Das FLI vertritt gemäß der aktuellen Risikobewertung die Einschätzung, dass eine Aufstallungsanordnung in regionalem Umfang, das heißt auf Landkreis- oder Landesebene, hilfreich sein kann. Eine pauschale Stallpflicht im Sinne einer bundesweiten Aufstallungsanordnung hingegen befürwortet das FLI nicht.

Oberste Priorität hat auch nach Einschätzung des FLI der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Viruseintrag und einer Verschleppung der Geflügelpest in weitere Bestände. Die empfohlenen Biosicherheitsmaßnamen sind daher unbedingt konsequent einzuhalten. Vermehrte Todesfälle im Bestand sowie ein Rückgang der Leistungen sind umgehend der zuständigen kommunalen Veterinärbehörde zu melden.

Empfehlungen zur Biosicherheit finden sich in der Risikoeinschätzung des FLI ab Seite 6 sowie im Internet auf der Seite https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/aviaere_influenza/aviaere_influenza_aktuell/aktuelle-lage-zur-aviaeren-influenza-21697.html.