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(AgE) Der DBV kritisiert scharf die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Bewertungsgesetzes, denen zufolge landwirtschaftliche Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Tierhaltung ohne eigene Flächen künftig nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zählen sollen und damit als gewerblich einzustufen wären. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken wies darauf hin, dass vor allem die bäuerliche Tierhaltung stark unter Druck geraten würde, sollte die bewährte Regelung des § 51a Bewertungsgesetz im Zuge der Grundsteuerreform gestrichen werden. „Diese unbedachte Streichung des § 51a muss unbedingt rückgängig gemacht werden“, fordert Krüsken.
Zwischenzeitlich regt sich auch in der Unions-Fraktion Widerstand gegen den Gesetzentwurf. „Eine Streichung des § 51a Bewertungsgesetz ist für uns nicht nachvollziehbar“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann. Seiner Einschätzung nach droht damit vielen langjährigen Kooperationen – gerade zwischen kleineren landwirtschaftlichen Betrieben – das Aus.