Info Umwelt
Ende September/Anfang Oktober wird voraussichtlich der Schleier über die geplante Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete in Niedersachsen gelüftet. Dann soll die Verbandsanhörung zur ersten Landesdüngeverordnung in Niedersachsen beginnen. Die Verordnung soll laut Angaben des Landwirtschaftsministeriums zunächst folgende zusätzlichen Anforderungen in nitratbelasteten Gebieten ab 1.1.2020 stellen:
- Eigene Beprobung und Nährstoffanalysen bei Düngung mit Wirtschaftsdüngern aus der eigenen Tierhaltung (statt Richtwerte);
- Bei Ausbringung von Wirtschaftsdünger, Gärresten und Geflügelmist auf unbestellte Ackerflächen sofortige Einarbeitung innerhalb von einer Stunde (statt bisher vier Stunden);
- Tierhalter, die einen erheblichen Anteil (mehr als 40 – 50 %) ihrer Gülle oder Jauche auf Flächen in nitratsensiblen Gebieten ausbringen, müssen nach einer Übergangsfrist mindestens sieben Monate Lagerraum nachweisen.;
Die auf Druck der EU geplanten weiteren Einschränkungen in nitratsensiblen Gebieten (z. B. Begrenzung der N-Zufuhr auf 80 % des Bedarfs) sind laut Zeitplan des Bundes ab Sommer 2020 zu befürchten.