
Info Geflügel
In Anbetracht der sich häufenden Nachweise hochpathogener aviärer Influenza H5 (HPAI H5) bei Wildvögeln in Norddeutschland und eines Ausbruchs der HPAI H5 in einer Broiler-Elterntierhaltung in den Niederlanden wurde das Risiko des Eintrags des HPAI-Virus H5 nach Europa und nach Deutschland sowie in Hausgeflügelbestände am 02.11.2020 neu bewertet. Demnach stehen die aktuellen Funde von HPAI H5-Viren bei Wasser- und Greifvögeln in Küstenregionen der Nord- und Ostsee zeitlich und räumlich im Zusammenhang mit dem bereits begonnenen Herbstzug von Wasservögeln aus den Regionen, in denen HPAIV H5N8 nachgewiesen wurde und wo es vermutlich in unbekanntem Umfang unentdeckt in Wasservogelpopulationen zirkuliert. Der Vogelzug (auch Wasservögel) ist derzeit in vollem Gange, und die Dichte der Vogelpopulationen in Rastgebieten wird in den kommenden Wochen weiter zunehmen bzw. durch Kälteeinbrüche beschleunigt. Diese Bedingungen begünstigen die Virusübertragung und Ausbreitung.
Das FLI schätzt daher das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland weiterhin als hoch ein. Die Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen in Deutschland und ein Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt.
Seit dem 30.10.2020 wurden in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen insgesamt 49 Ausbrüche von HPAI H5 bestätigt. In Schleswig-Holstein handelte es sich um bisher 44 Ausbrüche bei Wildvögeln und um einen Ausbruch in einer Geflügelhaltung mit 57 Hühnern. In Niedersachsen wurde am 05.11.2020 der Ausbruch der HPAI H5 bei einer Wildente (Pfeifente) im Landkreis Cuxhaven festgestellt. Proben einer weiteren verdächtigen Pfeifente aus dem Landkreis Cuxhaven befinden sich derzeit zur weiteren Untersuchung im FLI.
In Anbetracht dieser Entwicklungen hat der Schutz der Hausgeflügelbestände vor einem Eintrag der Geflügelpest höchste Priorität. Hierfür ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen von größter Bedeutung. Die Geflügelhalter sind daher aufgerufen, die angewendeten Biosicherheitsmaßnahmen zu prüfen, gegebenenfalls zu verbessern und konsequent durchzuführen. Entsprechende Hinweise und Links zu Dokumenten finden sich in der Risikoeinschätzung des FLI auf Seite 7:
Im Internet finden Sie außerdem ein Merkblatt mit Verhaltensregeln für kleine Geflügelhaltungen und ein Merkblatt mit Informationen für Jäger:
Auffälligkeiten im Geflügelbestand, beispielsweise eine erhöhte Sterblichkeit oder ein Rückgang der Leistung sind unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden.