Isofluran-VO ist durch den Bundesrat durch

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(AgE) Der Bundesrat hat am 20.09.2019 der Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung zugestimmt. Somit dürfen Landwirte künftig die Isoflurannarkose zur Ferkelkastration selbst durchführen. In der Verordnung werden u.a. die Bestimmungen zum Sachkundenachweis geregelt. Hierzu gehören u.a. die Vollendung des 18. Lebensjahres, eine Fachausbildung, ein einschlägiges Studium oder eine mindestens zweijährige berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln. Für den Nachweis müssen ein theoretischer Lehrgang und eine Praxisphase mit anschließender Prüfung absolviert werden.

Während zuvor der DBV und das BMEL sowie der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) an die Länder appelliert hatten, die Verordnung passieren zu lassen, erneuerte der Deutsche Tierschutzbund seine Kritik an der Aufhebung des Tierärztevorbehalts.