Kabinett will Werkverträge verbieten

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Das Bundeskabinett hat heute die Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft beschlossen. Danach sollen u.a. Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung ab dem 01.01.2021 für das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nicht mehr zulässig sein. „Das ist völlig überzogen und unverhältnismäßig, insbesondere, da es nur für die Fleischbranche gelten soll“, sagt DBV-Veredlungspräsident Beringmeier. Er spricht sich für faire Arbeitsbedingungen auf Basis des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für alle Beschäftigten aus. „Das muss auch für Werkverträge gelten und sollte dementsprechend geregelt werden“, so Beringmeier.