Kein Technologiebonus für Abgasturbine

Info Bioenergie

Mit Urteil vom 15. Mai 2019 hat der BGH ent­schieden, dass es sich bei einer Abgasturbine nicht um eine mit dem Technologiebonus ge­förderte Gasturbine handelt. In dem Verfahren ist ein Anlagenbetreiber verpflichtet worden, den erhaltenen Technologiebonus zurückzuzahlen. Unter anderem wies der BGH darauf hin, dass der Bonus nach dem Willen des Gesetzgebers einen Anreiz für das Ersetzen der üblichen Verbrennungstechniken geben sollte. Bei der Abgasturbine handele es sich nicht um eine innovative Verbrennungstechnik, sondern um eine langjährig bekannte Form der Nachverstromung durch Nutzung der Abgaswärme.