Info Bioenergie
Klimaschutzprogramm mit 1,3 Mrd. Euro für Land- und Forstwirtschaft bis 2023
Die Bundesregierung hat am 9. Oktober die Langfassung des Klimaschutzprogrammes 2030 beschlossen, welches auch Kapitel für Landwirtschaft, Landnutzung und Forst enthält. Die Langfassung ist abrufbar unter: https://www.bmu.de/download/klimaschutzprogramm-2030-zur-umsetzung-des-klimaschutzplans-2050/.
Die im Landwirtschaftsbereich vorgesehenen Maßnahmen bauen weitgehend auf ohnehin bereits beschlossene bzw. anstehende Prozesse (Düngeverordnung, Nachhaltigkeits-, Nutztier-, Acker- und Grünlandstrategie) auf. Hier wird es jetzt jeweils auf die weitere detaillierte Ausgestaltung ankommen. Die Treibhausgas-Reduktionsziele für die Landwirtschaft werden vom DBV als ambitioniert, aber machbar eingeschätzt: Die für 2020 erlaubte Emissionsmenge von 70 Mio. t CO2 (inkl. Energieeinsatz) wurde 2018 mit knapp 69 Mio. t bereits eingehalten. Kritisch ist hingegen die „scharfe“ Festlegung von jährlichen Emissionszielen, da diese den natürlich schwankenden Emissionsentwicklungen entgegenstehen.
Das Klimaschutzprogramm erkennt an, dass die Kernaufgabe der Landwirtschaft die Ernährungssicherung ist, sie unmittelbar vom Klimawandel betroffen ist und Emissionsminderungen aus der Bioenergie nicht der Landwirtschaft als Produzent der Bioenergie gutgeschrieben werden. Im Bereich Bioenergie bleibt das Klimaschutzprogramm hinter den Möglichkeiten zurück, vor allem bei Biokraftstoffen. Siehe hierzu den gesonderten „Hauptstadtbrief Bioenergie“.
Finanzielle Ausstattung – Ergänzende Förderung für Gülle in Biogasanlagen
Positiv hervorzuheben sind die zusätzlich geplanten Finanzmittel für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen im Bereich des BMEL in Höhe von knapp 1,1 Mrd. Euro (2021-2023, Laufzeit des Energie- und Klimafonds), neben knapp 200 Mio. Euro bestehender Mittel für Energie- und Klimamaßnahmen sind dies zusammen knapp 1,3 Mrd. Euro bis 2023.
Speziell für die Förderung der Güllenutzung in Biogasanlagen zur Minderung von Methanemissionen sind 180 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2023 vorgesehen. Gedacht ist an eine investive Förderung ergänzend zur bestehenden EEG-Sondervergütungsklasse (Gülleanteil > 80 Prozent). Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen (bisher über die BLE) soll fortgesetzt werden. Weitere Maßnahmen zur Förderung der Senkenleistung im Bereich Humusmehrung in landwirtschaftlichen Flächen sind geplant, aber nicht konkretisiert. Insgesamt etwa die Hälfte der Mittel sind für Klimaschutz im Wald vorgesehen.
Eine detaillierte Übersicht über die Verteilung der „BMEL-Klimamittel“ auf die einzelnen Maßnahmen ist Seite 2 der BauernInfo Energie zu entnehmen.

Verteilung der „BMEL-Klimamittel“ auf Einzelplan 10 und EKF
Angaben in Millionen Euro

Quelle: Ergänzungshaushalt des Bundes vom 2. Oktober 2019, BMEL-Arbeitsunterlagen