Der Landkreis Osnabrück teilt mit, dass er beabsichtigt, die Aufstallpflicht für Geflügel in Stadt und Landkreis Osnabrück zu Freitag, den 23.04.2021, aufzuheben. Der Landkreis weicht wie der Landkreis Diepholz von den Empfehlungen der übergeordneten Behörden ab und begründet diese Entscheidung damit, dass aktuell das Risiko eines AI-Eintrages geringer eingeschätzt wird, weil sich das Seuchengeschehen in der Umgebung beruhigt hat, die Wildvogelbewegungen deutlich nachgelassen haben und sich die Änderung der Witterungslage günstig auswirkt. Zudem wurden im Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück weder Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln noch Ausbrüche in Geflügelbeständen festgestellt. Es wurden mehr als 130 Proben von Wildvögeln untersucht; in keiner wurde der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen.
Da der AI-Erreger in der Wildvogelpopulation vorkommt, weist der Landkreis auf die strikte Einhaltung der Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen hin. Insbesondere sollten die Ausläufe vor Wiederbenutzung nach Wildvogelkadavern abgesucht und diese entfernt werden.
Für die Umregistrierung der Legehennenhaltung von Boden- auf Freilandhaltung wenden Sie sich bitte direkt an das LAVES.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg und Vechta zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.