Info Geflügel
(ML) Die Haltung von Gänsen ist in Niedersachsen künftig mit Mindestanforderungen verknüpft. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten jetzt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Friedrich-Otto Ripke, Vorsitzender des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW). In der Gänsehaltungsvereinbarung werden unter anderem Anforderungen an die Sachkunde, eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung des Halters und konkrete Indikatoren für die Eigenkontrolle festgelegt. Anforderungen an Futter- und Wasserversorgung sowie die Unterbringung der Gänse werden ebenfalls verbindlich beschrieben. Zur Vorbeugung vor der so genannten Geflügelpest müssen die Betriebe künftig einen Tierseuchenkrisenplan vorhalten. Die zuständigen Veterinärämter werden die Einhaltung der Anforderungen kontrollieren.
1997 war Niedersachsen Vorreiter mit der so genannten Hähnchenvereinbarung bei der Auslegung der TierSchnVO. Die Eckwerte von 2013 sind Standard der Putenhaltung. Auch beim Wassergeflügel wurden in Niedersachsen mit den Moschusenten- und Pekingentenvereinbarungen bereits wichtige Regelungen in Bezug auf den Tierschutz festgelegt.