Der Landkreis Cloppenburg teilt mit, dass es zwei neue Verdachtsfälle der hochpathogenen Aviären Influenza des Typs H5 gibt. In der Gemeinde Garrel handelt es sich um eine Mastputenhaltung mit rd. 22.000 Hähnen, die ca. 15 Wochen alt sind. In der Gemeinde Bösel ist eine Mastputenhaltung mit rd. 7.500 Putenhennen und rd. 7.200 Putenhähnen betroffen, die ca. 10 Wochen alt sind. Das LVI-Landeslabor hat in beiden Fällen das AI H5-Virus nachgewiesen. Die Bestätigung des FLI über den Serotyp liegt noch nicht vor. Beide Betriebe liegen innerhalb eines bestehenden Sperrbezirks, so dass der vorhandene Sperrbezirk erweitert wird. Die Tötung und Räumung der Tierbestände wurde angeordnet.
Der Landkreis Cloppenburg informiert, dass die Allgemeinverfügungen für die Erweiterung der Restriktionsgebiete zu den neuen AI-Verdachtsfällen sowie die Verlängerung des Wiedereinstallungsverbotes für Puten in den Gemeinden Bösel, Garrel, Molbergen sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe am 12.03.2021 veröffentlicht werden. Die Allgemeinverfügungen treten am 13.03.2021 um 0.00 Uhr in Kraft.
Im Landkreis Cuxhaven gibt es einen Verdacht auf die hochpathogene Variante der Aviären Influenza des Typs H5. Betroffen ist eine Masthähnchenhaltung in der Gemeinde Schiffdorf. Bei dem Bestand handelt es sich um rd. 27.000 Tiere, die kurz vor der Schlachtung stehen. Das LVI-Landeslabor hat das AI H5-Virus nachgewiesen. Die Bestätigung des FLI über den Serotyp liegt noch nicht vor. Darüber hinaus gehören zu dem Betrieb Mobilställe mit Legehennenhaltung. Da sich die Mobilställe teilweise in der Nähe des Hähnchenstalles befinden und darüber hinaus Personenkontakt zwischen den Geflügelställen besteht, hat der Landkreis nicht nur die Tötung und Räumung der Hähnchenhaltung angeordnet, sondern auch der rd. 930 Legehennen.
Der Landkreis Ammerland teilt mit, dass aufgrund des HPAI-Ausbruchs vom 06.03.2021 in der Gemeinde Bösel ein Anschluss-Beobachtungsgebiet eingerichtet wurde, von dem die Gemeinde Edewecht betroffen ist. Die Allgemeinverfügung ist am 09.03.2021 in Kraft getreten.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Verden und Wolfenbüttel zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Vechta und Verden werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.