Neue GOT in Kraft getreten

Info Geflügel

Die geänderte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist am 14. Februar 2020 in Kraft getreten und wurde u. a. um eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro ergänzt. Künftig wird es dem Tierarzt ebenfalls ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz. Darüber hinaus wurde in der GOT genau festgelegt, zu welchen Zeiten die neuen Notdienstgebührensätze anfallen.

Die Bundestierärztekammer hat für Tierhalter ein Merkblatt erstellt, das diese Änderung erklärt. Sie finden diese Informationen unter: https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php .