Neue Öko-Verordnung bringt Pflanzgutpro­bleme für Öko-Weinbau – Übergangsfrist?

Info Ökolandbau

Nach der neuen EU-Öko-Verordnung wird der Einsatz von konventionellem Pflanzgut im Öko-Weinbau erschwert. Die übliche Behandlung der Setzlinge zum Schimmelschutz im Kühlhaus nach ihrer Entnahme aus der Rebschule wird voraussichtlich nicht mehr erlaubt sein. Nach dem neuen Öko-Recht darf pflanzliches Vermehrungsmaterial nach der Ernte nicht mehr mit im Ökolandbau nicht zulässigen PSM behandelt werden.

Ökologisch erzeugte Weinreben sind quasi nicht verfügbar. Ohne Beltanol eingelagertes Pflanzgut wird bislang in Deutschland nicht angeboten. Nach Recherchen des DBV setzen auch die französischen Rebveredler, wie ihre deutschen Kollegen, bislang in der Kühlhauslagerung von Pflanzgut auch für Ökobetriebe Beltanol ein. In Italien werde hingegen ohne Beltanol gearbeitet, so die italienischen COPA Vertreter. Der DBV setzt sich als Kompromiss nun auf Brüsseler Ebene für die Gewährung einer Übergangsfrist ein, um Zeit für die Entwicklung technischer Alter­nativen und deren Umsetzung zu gewinnen.