Info: Milch/Rind
(LVN) – Die Rohmilchgüteverordnung vom 11.01.2021 wird die bisherige Milch-Güteverordnung ablösen und tritt zum 01.07.2021 in Kraft. Die Rohmilchgüteverordnung ist am 20.01.21 als Teil einer Mantelverordnung (Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts vom 11.01.21) am 20.01.21 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 2 veröffentlicht worden. Viele Detailregelungen zur Güteverordnung sind bisher in länderspezifischen Verordnungen und Erlassen niedergelegt. Sie sollen nun durch die umfassende Revision bundesweit vereinheitlicht werden. So werden z. B. die Vorgaben für die Probenahme, den Transport der Proben und die Sachkunde der Milchsammelwagenfahrer in mehreren Paragraphen behandelt. Die neue Rohmilchgüteverordnung wird dadurch umfangreicher. Aus acht Paragraphen werden 39 sowie drei Anlagen. Am Zweck der Verordnung ändert sich nichts: es soll die Güte der Rohmilch gefördert werden und die Bezahlung der Milch auf den Ergebnissen der Güteuntersuchungen basieren. Dies gibt Erzeugern wie Abnehmern Handlungssicherheit. Bedeutsam bleibt weiterhin die Verbindung des Güterechts mit dem EU-Lebens-mittelhygienerecht. So wird die EU-weite Pflicht zur Untersuchung der Rohmilch auf Keimzahl, Zellzahl und den Gehalt an Antibiotika in Deutschland durch die Untersuchungen im Rahmen der Rohmilch-GütV erfüllt. Die wichtigste Neuerung für die Milcherzeuger bringt sicherlich die Änderung bei den Hemm-stoffuntersuchungen mit sich. Wir werden demnächst noch genauer über die Einzelheiten der neuen Verordnung informieren. Der Text der Verordnung ist hier abrufbar.