Neuer AI-H5N1-Verdachtsfall im Landkreis Emsland

Der Landkreis Emsland teilt mit,dass es in der Gemeinde Börger einen neuen Verdachtsfall der hochpathogenen Variante der Aviären Influenza H5N1 in einer Mastputenhaltung gibt. Bei dem Bestand handelt es sich um rd. 6.400 Putenhähne, die ca. 12 ½ Wochen alt sind. Das LVI-Landeslabor hat das AI H5-Virus nachgewiesen. Die Bestätigung des FLI über den Serotyp liegt noch nicht vor. Der Verdachtsbestand liegt im bereits bestehenden Sperrbezirk. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet werden mit dem neuen Verdachtsfall erweitert. Die Tötung des Tierbestandes wurde angeordnet.

Der Landkreis Emsland hatte bereits mit dem AI H5N1-Ausbruch in der letzten Woche ein Wiedereinstallungsverbotsgebiet für Puten im Sperrbezirk eingerichtet. Dieses wird auf den neuen Sperrbezirk erweitert. Desweiteren teilt der Landkreis mit, dass die Teilausstallung (Vorgriff) sämtlichen Geflügels im Sperrbezirk verboten ist. Zur Überwachung der Tierbestände im Sperrbezirk führt der Landkreis ein AI-Falltier-Monitoring durch. Danach werden zweimal wöchentlich in allen Geflügelbeständen im Sperrbezirk die Falltiere auf AI untersucht.

Für den neuen AI-Verdachtsfall wird eine Allgemeinverfügung vorbereitet, in der die Maßnahmen für die Erweiterung des Restriktionsgebietes geregelt werden. Die Allgemeinverfügung tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.

Der Landkreis Cloppenburg informiert, dass das große Beobachtungsgebiet in den nordöstlichen bis südöstlichen Gemeinde-Bereichen des Landkreises am 06.05.2021, 0:00 Uhr, aufgehoben wird. Das Anschluss-Beobachtungsgebiet im westlichen Bereich der Stadt Friesoythe zum AI-Ausbruch in der Gemeinde Lorup bleibt weiterhin bestehen. Ferner teilt der Landkreis mit, dass das am 12.11.2020 angeordnete Aufstallungsgebot für Geflügel weiterhin gilt.

Der Landkreis Oldenburg teilt mit, dass das zu den AI-Ausbrüchen im Landkreis Cloppenburg eingerichtete Anschluss-Beobachtungsgebiet in den Gemeinden Großenkneten und Wardenburg am 06.05.2021, 0:00 Uhr, aufgehoben wird. Auch der Landkreis Oldenburg informiert, dass das am 14.11.2020 angeordnete Aufstallungsgebot für Geflügel weiterhin bestehen bleibt.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass zum Ende dieser Woche erneut mit den Landkreisen über eine Aufhebung des Aufstallungsgebotes für Geflügel beraten werden soll.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Emsland und Oldenburg zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Emsland und Oldenburg werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.