Der Landkreis Cloppenburg teilt mit, dass es in der Gemeinde Emstek, Ortsteil Höltinghausen, einen neuen AI-Verdachtsfall der hochpathogenen Aviären Influenza H5 in einer Mastputenhaltung gibt. Bei dem Bestand handelt es sich um rd. 900 Putenhähne, die ca. 15 Wochen alt sind. Das LVI-Landeslabor hat das AI H5-Virus in dem Putenbestand nachgewiesen. Die Bestätigung des FLI über den Serotyp liegt noch nicht vor. Der Betrieb liegt bereits in einem bestehenden Sperrbezirk. Die Restriktionsgebiete werden entsprechend angepasst. Die Tötung des Verdachtsbestandes wurde angeordnet.
Der Landkreis Cloppenburg wird zu dem heutigen AI-Verdachtsfall in der Gemeinde Emstek die Allgemeinverfügungen für die Einrichtung bzw. Erweiterung der Restriktionsgebiete sowie für die Verlängerung des Wiedereinstallungsverbotes für Puten in den Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Molbergen, Lastrup und Lindern sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe am 25.03.2021 veröffentlichen. Die Allgemeinverfügungen treten am 26.03.2021 in Kraft.
Da die Verbringung von schlachtreifen Masthähnchen aus deutschen Geflügelpest-Restriktionsgebieten zu niederländischen Schlachtbetrieben derzeit nicht möglich ist, müssen diese Tiere in Deutschland geschlachtet werden. Damit es zu keinen Tierschutzproblemen in den Ställen kommt, hat uns der Landkreis Cloppenburg heute mitgeteilt, dass ab sofort für Beobachtungsgebiete nur noch eine Genehmigung für die Einstallung von Schlachtgeflügel, das für einen Schlachtbetrieb außerhalb Deutschlands bestimmt ist (z.B. Niederlande, Belgien, Polen), genehmigt wird, wenn der Tierhalter nachweisen kann, dass es für die einzustallenden Tiere einen deutschen Schlachtbetrieb gibt.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Vechta, Verden, Wesermarsch und Wolfenbüttel zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Emsland, Oldenburg, Vechta, Verden und Wesermarsch werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.