Info Schwein
Bei der Änderung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNVO) haben sich Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bei den strittigen Themen „Ausstrecken der Beine“ und „Übergangsfristen“ auf einen Kompromissvorschlag geeinigt. Dieser sieht vor, dass Sauen im Deckzentrum ihre Gliedmaßen ausstrecken müssen, ohne auf bauliche Hindernisse zu stoßen, wobei während der Übergangszeit eine Sau in der Nachbarbucht kein Hindernis darstellt. Allerdings muss dann nach 8 Jahren das „ungehinderte Ausstrecken in Seitenlage“ möglich sein. Für die Übergangsfristen zur Haltung im Deckzentrum werden drei Jahre für ein Umbaukonzept, weitere zwei Jahre für die Stellung eines Bauantrages und anschließend weitere drei Jahre bis zur Umsetzung der Baumaßnahme vorgesehen. Für Härtefälle sollen zwei weitere Jahre hinzukommen. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben wollen, sollen dies binnen drei Jahren verbindlich erklären müssen. Sie sollen dann die Sauenhaltung noch zwei Jahre weiterführen dürfen.
Aktuell laufen offenbar Abstimmungsgespräche zwischen den Bundesländern, ob und wie dieser Vorschlag zusammen mit der bestehenden Entscheidungsvorlage vom Februar mehrheitsfähig ist und über einen Plenarantrag die Änderung der TSchNVO am 05.06.2020 im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden kann.
Aus Sicht des DBV ist eine zeitnahe Entscheidung zur Änderung der TSchNVO dringend erforderlich, um endlich wieder Planungssicherheit für die Sauenhaltung zu bekommen! Völlig unverständlich ist allerdings, wieso zur politischen Kompromissfindung derart harte Regelungen offenbar notwendig sind, durch die das kurzfristige Aus für viele, vor allem kleine und mittlere Sauenhalter droht.
Der DBV hat in zahlreichen Gesprächen, Statements, Stellungnahmen und Briefen immer wieder auf die schwierige Lage gerade dieser ansonsten doch immer gewünschten Betriebe hingewiesen. Dabei wurde die Notwendigkeit pragmatischer und für die Betriebe tragfähiger Regelungen einschließlich entsprechender Erleichterungen im Bau- und Umweltrecht deutlich hervorgehoben und auf den bereits jetzt schon galoppierenden Strukturwandel hingewiesen. Es ist geradezu frustrierend, dass alle guten Argumente für den Erhalt bäuerlicher Familienbetriebe im immer weiter zurückfallenden Bereich der Ferkelerzeugung zumindest bei einem Teil der politisch Verantwortlichen kein Gehör finden – einen anderen Schluss lässt die nun angedachte scharfe Regelung nicht zu. Der DBV appelliert nochmals an die Entscheidungsträger in den Bundesländern, eine tragfähige Zukunftsperspektive für die Sauenhalter zu finden. Das heißt, eine zeitnahe Entscheidung über die Änderung der TSchNVO aber mit praktikablen, tragfähigen und zeitlich zu schaffenden Regelungen!