Neuer ASP-Ausbruchsherd in Brandenburg

Info Schwein

Am 30.09.2020 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) bei einem geschossenen Überläufer die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Der Fundort ist ca. 60 km nördlich vom bisherigen Gefährdeten Gebiet und nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt gelegen. Es wurde umgehend ein neues Gefährdetes Gebiet mit einem Radius von ca. 15 Kilometern sowie einem Kerngebiet mit einem Radius von ca. 4 km um den Fundort festgelegt. Mit der Umzäunung des Kerngebietes wurde am 30.09. begonnen. Durch Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP wurden unter anderem ein vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten sowie ein vorläufiges Nutzungsverbot land- und forstwirtschaftlicher Flächen (ausgenommen Weidehaltungen) im Gefährdeten Gebiet angeordnet. Zusätzlich zu den tierseuchenrechtlichen Maßnahmen gemäß Schweinepestverordnung gilt im Kerngebiet: Der Fahrzeugverkehr in und aus dem Kerngebiet ist nur den vom Landkreis MOL benannten Personen gestattet. Anlieger sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Umzäunung des Kerngebietes ist zu dulden. Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist verboten (Ausnahmen können im Einzelfall erteilt werden).

Weitere Sofort-Maßnahmen in den Restriktionszonen sowie Informationen zum Ausbruchsgeschehen in Brandenburg finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV): https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/