Niederlande erhöhen Maßnahmen gegen H3N1

Info Geflügel

(AgE) Nachdem in Belgien das niedrig-pathogene Geflügelpestvirus vom Typ H3N1 zu erheblichen Verlusten geführt hatte, können künftig auch in den Niederlanden Geflügelbestände gekeult werden, die mit diesem Virustyp infiziert sind. Demnach ist auch vorgesehen, die betroffenen Geflügelhalter aus dem Tiergesundheitsfonds zu entschädigen. Darüber hinaus sollen Verbringungsverbote für Geflügel im Umkreis von 1 km um den betroffenen Betrieb verhängt und gegebenenfalls andere Geflügelbestände in dem Seuchengebiet auf eine Infektion untersucht werden. Das niederländische Landwirtschaftsministerium hat diese Entscheidung deshalb getroffen, weil sich die dort nicht bekämpfungspflichtige H3N1-Infektion rasch ausbreiten und somit dem Geflügelsektor großen wirtschaftlichen Schaden zufügen könne. Auch die niederländischen Geflügelhalter hatten in den vergangenen Monaten auf entsprechende Vorsichtsmaßnahmen gedrängt.