Info Geflügel
(topagrar) Seit dem 01.11.2020 gilt eine neue Schlechtwetterregelung für Freilandlegehennen in Niedersachsen. Treten außergewöhnliche Wetterereignisse auf, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Legehennen beeinträchtigen, kann der Zugang zum Auslauf beschränkt werden. Als Grundlage für die vorliegende Regelung gilt das Erreichen der Unwetterwarnstufe „2 oder höher“ des Deutschen Wetterdienstes bei gleichzeitig niedrigen Tagestemperaturen von unter 5 Grad. Wird der Zugang zum Freiland gemäß dieser Regelung beschränkt, so können die Eier für die Dauer von insgesamt maximal 16 Wochen weiterhin als Freilandeier gekennzeichnet und vermarktet werden. Der Zeitraum von 16 Wochen wird pro Herde aufaddiert. Ab sofort können Legehennenhalter von dieser Regelung Gebrauch machen, indem sie bis spätestens 10 Uhr eine Mel-dung an das LAVES machen. E-Mail an: auslaufbeschraenkung@laves.niedersachsen.de