Info Schwein und Info Milch/Rind
Am 14. Dezember 2019 tritt die neue EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625) in Kraft, die die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedstaaten verbindlich regelt. Sie löst die bisherigen Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und Nr. 882/2004 ab. Dabei sieht die delegierte Verordnung (EU) 2019/624, die in diesem Jahr auf Grundlage der VO (EU) 2017/625 erlassen wurde, vor, dass die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen von Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen oder Pferden innerhalb und auch außerhalb eines Schlachthofs (also im Herkunftsbetrieb) zukünftig durch den amtlichen Tierarzt (also ein Tierarzt, der von der zuständigen Behörde eingestellt oder anderweitig bestimmt wird) durchgeführt werden darf. Bisher durfte der bestandsbetreuende Tierarzt/ Hoftierarzt die Schlachttieruntersuchung ohne die Voraussetzung einer amtlichen Beauftragung vornehmen. In einigen Veterinärämtern wird die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass praktizierende Tierärzte eine amtliche Beauftragung für die Untersuchung von Tieren vor der Notschlachtung erhalten können. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, Ihren bestandsbetreuenden Tierarzt zu kontaktieren. Wir bitten um Beachtung der neuen EU-Regelungen.