NRW legt neuen Vorschlag für Kastenstand vor

Info Schwein

Medienberichten zufolge hat NRW einen neuen Vorschlag unterbreitet, um im Streit um die Neuregelung beim Kastenstand einen Kompromiss zu finden. Bislang liegt dem DBV der Text des Kompromissvorschlages nicht vor. So soll dem Vernehmen nach der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum innerhalb einer Übergangsfrist von acht Jahren erfolgen. Vermutlich bleibt es im Detail aber bei der bisher diskutierten Regelung, gestaffelt zunächst einen Betriebsentwicklungsplan und dann eine Baugenehmigung einzureichen sowie der Möglichkeit von 2 zusätzlichen Jahren für Härtefälle. Danach soll die Fixierung der Sauen im Deckzentrum nur noch um den Zeitpunkt der Besamung zulässig sein. Außerhalb dieses Zeitraums sollen die Sauen in Gruppen gehalten werden.

Innerhalb der achtjährigen Übergangsfrist soll eine Haltung in vorhandenen Kastenständen unter der Voraussetzung zulässig sein, dass dem Schwein beim Ausstrecken der Gliedmaßen in Seitenlage kein bauliches Hindernis entgegensteht. Im Abferkelbereich soll es mit der Verkürzung der Verweildauer im Ferkelkorb auf fünf Tage, einer Vergrößerung der Abferkelbuchten auf 6,5 m2 sowie der Übergangsfrist von 15 Jahren bei den bereits bisher geplanten Regelungen bleiben.

Im Bundesrat wurde die ursprünglich für diesen Freitag vorgesehene Sondersitzung auf den 29.06.2020 verlegt, in der nach derzeitigem Stand nur das Corona-Hilfspaket sowie ein Nachtragshaushalt behandelt werden soll.

Sofern sich für den Lösungsvorschlag von NRW eine Mehrheit abzeichnet, soll die Änderung der TSchNVO auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am Freitag, 03.07.2020 gesetzt werden.