Info Umwelt
Aufgrund der in weiten Teilen Niedersachsens ausbleibenden Niederschläge und gleichzeitiger Futterknappheit vieler tierhaltender Betriebe plant das niedersächsische Landwirtschaftsministerium einen Erlass, um die Nutzung der Aufwüchse von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ausgewiesen sind, für bedürftige Betriebe zu ermöglichen.
Auf Einzelantrag soll es möglich sein, die Aufwüchse von ÖVF-Brachen durch Beweidung oder Mahd zu nutzen. Berechtigt sein sollen Betriebe mit eigener Tierhaltung und Futterknappheit und Betriebe, die den Aufwuchs im Rahmen der kostenlosen Nachbarschaftshilfe an andere tierhaltende Betriebe mit Futterengpässen abgeben wollen. Außerdem muss der antragstellende Betrieb seinen GAP-Sammelantrag in Niedersachsen gestellt haben. Der Nachweis der Bedürftigkeit soll formlos, d. h. per Erklärung erfolgen. Eine Nutzung der Aufwüchse z. B. für die Biogasanlage oder zum Verkauf sind nicht zulässig. Auch bleibt der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln auf ÖVF-Brachen weiterhin untersagt. Mulchen und Schlegeln des Aufwuchses ohne Nutzung ist aber schon jetzt zulässig, um z.B. nach erfolgreicher Ausnahmegenehmigung mit dem zweiten frischen Aufwuchs höherwertigere Futterqualitäten zu erreichen.
Mit der Veröffentlichung des Erlasses ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Landwirtschaftskammer und Landvolk werden umgehend informieren.
Brachliegende Flächen, die nicht als ökologische Vorrangflächen im Sammelantrag aufgeführt wurden, können überdies ohne weitere Auflagen wieder in eine Nutzung überführt werden, einschließlich der dazu ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Intensivierung wie Neueinsaat, Pflanzenschutz und Düngung.
ÖV-Flächen, die ohne Ausnahmeregelung genutzt werden dürfen, sind „Puffer- und Feldrandsteifen“ und „Streifen beihilfefähiger Flächen am Waldrand“. Diese dürfen beweidet und zur Futtermittelgewinnung gemäht werden. Maßnahmen zur Intensivierung (Neuansaat, Düngung, Pflanzenschutz) sind hier grundsätzlich unzulässig und die Streifen müssen weiterhin von der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche unterschieden werden können.