Info Umwelt
Analog zum letzten Jahr soll durch Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung die Nutzung der ÖVF-Zwischenfrüchte auch in 2019 ermöglicht werden. Einmalig und ausnahmsweise konnten 2018 die zuständigen Länderbehörden in Gebieten, in denen aufgrund von ungünstigen Witterungsereignissen nicht genug Futter zur Verfügung stand, die Futternutzung allgemein oder im Einzelfall zulassen. Da 2019 ein ähnliches Extremjahr wie 2018 ist, soll diese Ausnahmeregelung verlängert werden. Die entsprechende Änderungsverordnung wird voraussichtlich am 21. August vom Bundeskabinett abschließend beraten und am 20. September vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Bundesländer haben dann die Möglichkeit, die Zwischenfruchtflächen allgemein oder im Einzelfall für die Futternutzung freizugeben. Ob Niedersachsen dann wie im letzten Jahr eine landesweite Nutzung ohne vorheriges Antragsverfahren umsetzt oder wie zuletzt bei der Nutzungserlaubnis von ÖVF-Brachen eine Freigabe nur im Einzelfall mit entsprechendem bürokratischem Vorlauf erlaubt, ist noch nicht abzusehen und wird aktuell auf Landesebene beraten. Das Landvolk setzt sich für eine unbürokratische Lösung ohne aufwändige Antragstellung ein, damit die Betriebe ohne aufwendige Bedürftigkeitsprüfung der Futterknappheit – bei entsprechendem Witterungsverlauf und Entwicklung der Zwischenfrüchte – schnell entgegenwirken können.