QS-Antibiotikamonitoring

Info Schwein und Geflügel

Um nicht die Lieferberechtigung in das QS-System zu verlieren, müssen Behandlungsbelege des letzten Halbjahres und, falls kein Antibiotikum eingesetzt wurde, die sogenannte Nullmeldung bis zum 31.01. erfolgen. Sofern Sie Ihren Tierarzt beauftragt haben, beides an QS zu melden, müssen Sie nichts mehr unternehmen (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Falls Sie QS ermächtigt haben, die Daten an die staatliche Antibiotikadatenbank weiterzuleiten, müssen die Behandlungsbelege bereits bis zum 13.01. gemeldet werden. Eine eventuell veränderte Zahl der durchschnittlich belegten Stallplätze ist über den Bündler an QS zu melden.