Registrierung nach Futtermittelhygiene-Verordnung, neue Formulare des LAVES

Info Schwein und Geflügel

Im Falle eines Antrages zur Registrierung als Futtermittelunternehmer bittet das LAVES die Betriebe, die aktuellen Versionen von der Homepage des
LAVES zu beschaffen, da sich die Formulare geändert haben. Damit würden Arbeitsläufe erheblich erleichtert. Sie finden die Formulare unter

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/futtermittel/futtermittelhygieneverordnung/futtermittelhygieneverordnung-pflichten-fuer-futtermittelunternehmer-74020.html

Die Anträge sollen zukünftig an folgende Emailadresse gerichtet werden:

Registrierung.dez41@laves.niedersachsen.de