Info Milch/Rind
Mit Wirkung zum 22.08.2019 hat das ML einen Runderlass im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Der Erlass enthält Ausführungshinweise für Tierärzte und Veterinärämter, die sich auf die Niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder gegen die Paratuberkulose vom 10. Oktober 2017 beziehen. Der Runderlass dient in erster Linie dazu, Vorgehensweisen zu erörtern und zu standardisieren. Im betreffenden Runderlass werden insbesondere Fragestellungen zu serologischen Untersuchungen, zu den Untersuchungsabständen und den Untersuchungsverpflichtungen bei unterschiedlichen Befundlagen erörtert. Weiter werden Hinweise gegeben, wie in Folge einer Hygieneberatung Maßnahmepläne zu erstellen sind und ab welcher Befundlage von einer Fortschreibung der Pläne abgesehen werden kann. Der Runderlass sollte im Zusammenhang mit der Verordnung gelesen werden