Sachkundelehrgang Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose (Isofluran- Schulung)

Info Schwein

Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2021 rückt näher. Eine mögliche Alternative stellt die Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose dar.

Neben Tierärztinnen und Tierärzten darf die Isoflurannarkose in Zukunft auch durch sachkundige Personen durchgeführt werden. Die Grundlage dafür ist die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung – FerkBetSachkV vom 08.01.2020. Darin ist geregelt, was alles erforderlich ist, um die notwendige Sachkunde beim zuständigen Veterinäramt beantragen zu können.

Eine wesentliche Voraussetzung ist die Teilnahme an einem theoretischen Lehrgang, in dem die erforderlichen Fähigkeiten gemäß der Verordnung vermittelt werden. Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen Prüfung (schriftlich und mündlich) ab.

Die praktische Überprüfung erfolgt nach einer Praxisphase (zum Beispiel im eigenen Bestand in Zusammenarbeit mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt) zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet den Lehrgang an verschiedenen Orten in Niedersachsen an. Die maximale Teilnehmerzahl je Lehrgang beträgt am ersten Tag 30 Personen, am zweiten Tag können Prüfungsbedingt maximal 15 Personen teilnehmen (Teilung der Gruppe auf 2 Termine für den 2. Schulungstag).

Neben den direkt in Zusammenarbeit mit Erzeugergemeinschaften oder Beratungsorganisationen organisierten Lehrgangsterminen sind weitere frei buchbare Schulungstermine verfügbar.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.lwk-niedersachsen.de