Info: Milch/Rind
(MSGIV) Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat in seiner Sitzung am 25. September 2020 erste Ausnahmen vom Nutzungsverbot von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen ist das Kerngebiet) beschlossen. Mit Erlass vom 25.09.2020 haben die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Vollzugshinweise erhalten, die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen einheitlich und schrittweise zu erlauben. Es gelten folgende Kriterien für die schrittweise Aufhebung der Nutzungsbeschränkungen: Wildschweine dürfen nicht aufgeschreckt werden, und Kadaver dürfen auf keinen Fall in das Erntegut gelangen, damit die Tierseuche nicht verbreitet wird. Deshalb müssen land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine zuerst vollständig abgesucht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.