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Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen steht und bezieht nun auch die Landwirtschaft explizit mit ein. Die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgen über die Länder. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen.