Steuererleichterungen für die Landwirtschaft

Info: Milch/Rind

Zum 1. Juli ist das steuerliche Konjunkturpaket in Kraft getreten. Kernstück ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer bis zum 31. Dezember 2020. Der Pauschalsatz der Landwirte ist davon nicht betroffen. Für pauschalierende Betriebe besteht die Möglichkeit, Betriebsmittel, Investitionen und Dienstleistungen im 2. Halbjahr 2020 günstiger zu beziehen. Von Relevanz sind ferner die degressive Abschreibung für Maschinen und Anlagen und die Fristverlängerung beim Investitionsabzug. Details finden Sie hier.